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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Handwerks-, Renovierungs-, Ausbau-, Montage- und Instandsetzungsleistungen von Cete Bauservice.

Stand: Juli 2026 Norderstedt

Cete Bauservice

Inhaber: Oguz Cete

Waldstraße 37
22846 Norderstedt

0151 / 431 131 67
info@cete-bauservice.de

Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Leistungsumfang 4. Mitwirkung des Auftrag­gebers 5. Termine und Behinderungen 6. Preise und Zusatzleistungen 7. Abschläge und Zahlung 8. Abnahme 9. Mängelrechte 10. Haftung 11. Eigentumsvorbehalt 12. Kündigung 13. Unterlagen und Nutzungsrechte 14. Verbraucherhinweise 15. Schlussbestimmungen
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Cete Bauservice, Inhaber Oguz Cete, und dem jeweiligen Auftraggeber über Handwerks-, Renovierungs-, Modernisierungs-, Ausbau-, Montage-, Reparatur- und Instandsetzungsleistungen.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vertragsvereinbarung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Cete Bauservice ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt wurde.

02

Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Cete Bauservice sind, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist genannt ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.

Grundlage des Vertrags sind das Angebot, die darin beschriebenen Leistungen, gegebenenfalls beigefügte Zeichnungen, Aufmaße, Materialbeschreibungen und ausdrücklich einbezogene technische Unterlagen.

Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform festgehalten werden. Mündliche Absprachen bleiben wirksam, soweit sie nachweisbar individuell getroffen wurden.

03

Leistungsumfang und Ausführung

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrags.

Cete Bauservice führt die Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik aus, soweit diese für die beauftragte Leistung einschlägig sind. Geeignete Nachunternehmer oder Fachpartner dürfen zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Cete Bauservice bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Ausführung verantwortlich.

Materialien dürfen durch gleichwertige Produkte ersetzt werden, wenn das ursprünglich vorgesehene Produkt nicht verfügbar ist und dadurch Funktion, Qualität und vereinbarte Optik nicht beeinträchtigt werden. Wesentliche Änderungen werden vor der Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Ausführungstermin zugänglich, geräumt und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind. Er informiert Cete Bauservice rechtzeitig über bekannte Leitungen, verdeckte Bauteile, Schadstoffe, Feuchtigkeitsschäden und sonstige Besonderheiten.

Soweit für die Arbeiten erforderlich, stellt der Auftraggeber Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen sowie angemessene Lager- und Arbeitsflächen unentgeltlich zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Erforderliche behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Nachbarn oder Wohnungseigentümergemeinschaften sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich Cete Bauservice übertragen wurde.

05

Ausführungsfristen und Behinderungen

Verbindliche Ausführungsfristen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Nicht vorhersehbare Ereignisse, die Cete Bauservice nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dazu können insbesondere erhebliche Witterungseinflüsse, Lieferengpässe, Erkrankungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Verzögerungen durch Vorleistungen anderer Gewerke gehören.

Cete Bauservice informiert den Auftraggeber über erkennbare erhebliche Verzögerungen und stimmt den weiteren Ablauf soweit möglich mit ihm ab.

Entstehen Wartezeiten oder Mehraufwendungen, weil notwendige Mitwirkungen des Auftraggebers fehlen oder andere Gewerke nicht rechtzeitig fertig sind, können die nachweislich zusätzlich entstandenen Kosten berechnet werden, sofern der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.

06

Preise, Aufmaß und Zusatzleistungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Einheitspreisverträgen erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Mengen. Angaben in Kostenschätzungen oder vorläufigen Aufmaßen sind keine garantierten Endpreise, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert vergütet. Cete Bauservice weist den Auftraggeber möglichst vor Ausführung auf die voraussichtlichen Mehrkosten hin. Sofort notwendige Maßnahmen zur Schadensvermeidung dürfen im erforderlichen Umfang ausgeführt werden, wenn eine rechtzeitige Abstimmung nicht möglich ist.

07

Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen

Cete Bauservice kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils vertragsgemäß erbrachten Leistungen einschließlich angelieferter oder eigens angefertigter Materialien verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt sie 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung kann Cete Bauservice die Arbeiten bis zur Zahlung vorübergehend einstellen, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

08

Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert Cete Bauservice den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Auf Wunsch einer Vertragspartei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Darin sollen erkennbare Mängel, noch ausstehende Restarbeiten und gegebenenfalls vereinbarte Erledigungsfristen festgehalten werden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion und zur Abnahme durch schlüssiges Verhalten bleiben unberührt.

09

Mängelrechte und Verjährung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber soll Cete Bauservice einen erkennbaren Mangel möglichst zeitnah mitteilen und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.

Cete Bauservice ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

Keine Verantwortung besteht für Mängel oder Schäden, die auf ungeeignete oder vom Auftraggeber vorgegebene Materialien, fehlerhafte Vorleistungen Dritter, nicht mitgeteilte bauliche Besonderheiten, unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Veränderungen nach der Abnahme zurückzuführen sind, soweit Cete Bauservice den Auftraggeber auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.

Die Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10

Haftung

Cete Bauservice haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest mit einem Grundstück oder Gebäude verbundene Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf entfallenden Forderungen Eigentum von Cete Bauservice.

Der Auftraggeber darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände vor vollständiger Bezahlung weder veräußern noch verpfänden oder sicherungsübereignen. Gesetzliche Regelungen über wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes bleiben unberührt.

12

Kündigung und Vertragsbeendigung

Das gesetzliche Recht des Auftraggebers, den Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks zu kündigen, bleibt unberührt. In diesem Fall richtet sich der Vergütungsanspruch von Cete Bauservice nach den gesetzlichen Vorschriften.

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Sonderanfertigungen, nicht stornierbare Materialien und sonstige berechtigte Aufwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

13

Planungs- und Angebotsunterlagen

Angebote, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Aufmaße und sonstige von Cete Bauservice erstellte Unterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht für andere Projekte verwendet, vervielfältigt oder an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden, soweit sie urheberrechtlich oder als Geschäftsunterlagen geschützt sind.

Nach vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber die Unterlagen für das konkret beauftragte Projekt in dem dafür erforderlichen Umfang nutzen.

14

Besondere Hinweise für Verbraucher

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt.

Bei Verbraucherbauverträgen über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen gelten die besonderen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Textform, Baubeschreibung, Abschlagszahlung und zum Widerrufsrecht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken zwingende Verbraucherrechte nicht ein.

15

Aufrechnung, Recht und Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt, insbesondere wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Cete Bauservice als Gerichtsstand vereinbart werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Fragen zu einem Auftrag?

Vertragliche Einzelheiten werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkret festgehalten.

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Einsatzgebiet
Norderstedt & Umgebung

Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr. – Sa.: 08:00 – 15:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Leistungen

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  • Bodenbeläge
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