Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Cete Bauservice
Waldstraße 37, 22846 Norderstedt
Stand: 18.03.2025
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Cete Bauservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich unterschieden wird.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
- Aufträge, Vereinbarungen und deren Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Technische Angaben, Pläne und Qualitätsmerkmale, die vom Auftragnehmer übermittelt werden, sind Vertragsbestandteil.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unstimmigkeiten oder Fehler in Auftragsunterlagen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Auftragsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind bei Nichtzustandekommen des Vertrages unverzüglich zurückzugeben.
3. Ausführung und Leistungsumfang
- Ausführungsfristen sind unverbindlich, soweit sie von Witterung oder unvorhersehbaren Einflüssen abhängig sind.
- Der Auftragnehmer kann Teilleistungen fachkundigen Erfüllungsgehilfen übertragen; die Gewährleistung bleibt unberührt.
- Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Bauplatz frei zugänglich, gefahrlos begehbar und für Fahrzeuge erreichbar ist.
- Baustrom, Wasseranschlüsse und Lagermöglichkeiten sind bereitzustellen. Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung oder Zugangspflicht des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfristen und können zu Mehrkosten führen.
5. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlungen
- Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
- Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt bis zu 90 % der ausgeführten Leistungen angefordert werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer) fällig. Jede Mahnung kostet 5 €.
- Nachtragsleistungen oder Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet.
6. Kostenvoranschläge
- Kostenvoranschläge sind 4 Wochen verbindlich.
- Nachweislich steigende Lieferantenpreise innerhalb dieser Frist können weitergegeben werden.
7. Abnahme, Mängelrüge und Schlussrechnung
- Die Abnahme erfolgt sofort nach Fertigstellung; Teilabnahmen sind möglich.
- Leistungen gelten spätestens 14 Tage nach Fertigstellung als abgenommen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Nachbesserung oder Ersatzleistung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers.
- Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber Rücktritt oder Minderung verlangen.
- Die Schlussrechnung ist 7 Tage nach Zugang zahlbar.
8. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei höherer Gewalt, Streik oder Betriebsstörungen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Verzugsschaden.
9. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
- Für Schäden an bestehenden Gebäudeteilen, Leitungen oder Anlagen haftet der Auftragnehmer nur bei schuldhaftem Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik oder ausdrückliche Anweisungen des Auftraggebers.
- Folgeschäden, entgangener Gewinn oder Betriebsunterbrechungen sind ausgeschlossen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11. Planungsunterlagen und Genehmigungen
Alle Gebühren und Kosten für Genehmigungen, Prüfungen oder behördliche Verfahren trägt der Auftraggeber.
12. Bauplatz, Außenanlagen und Witterung
- Der Bauplatz muss während der Bauzeit frei, anfahrbar und für Lagerungen geeignet sein.
- Strom, Wasser und Lagermöglichkeiten sind bereitzustellen; Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
- Außenanlagen wie Erde, Kies oder sonstige Materialien sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
- Witterungsbedingte Verzögerungen oder Behinderungen durch Dritte verlängern die Ausführungsfristen und können Mehrkosten verursachen.
13. Datenschutz und Baustellenfotos
- Der Auftragnehmer darf während und nach Bauarbeiten Fotos zur Dokumentation oder für Referenzen verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
- Personenbezogene Daten werden nach geltendem Datenschutzrecht verarbeitet.
14. Kündigung durch den Auftraggeber
- Kündigung vor Baubeginn: Anspruch auf 20 % der Netto-Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Kündigung während Ausführung: Anspruch auf 20 % des Auftragswertes der noch nicht ausgeführten Leistungen.
- Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Norderstedt, Waldstraße 37, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
- Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine dem Zweck entsprechende Regelung ersetzt.
17. VOB/B
Soweit die VOB/B ausdrücklich vereinbart wird, gilt sie als Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen gelten diese AGB, soweit sie für den Auftraggeber günstiger sind.